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Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) · Versicherungsmehrfachvertretung
Stefan Trenkle
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STEFAN TRENKLE - Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) Versicherungsmehrfachvertretung

Riesterrente:

 

Rentenreform
Ein Beispiel wie sich die Rentenreform auswirkt.

Benjamin Peters, Facharbeiter mit vollständiger Erwerbsbiographie, mittlere Reife, Jahrgang 1965, verheiratet, ein Kind, Renteneintritt 2030 im Alter von 65 Jahren, beschäftigt in den neuen Bundesländern. Herr Peters ist Industriearbeiter und verdient heute 2720 Euro brutto bzw. 1878 Euro netto.

Berufunfähigkeitsrente /

halbe Erwerbsminderungsrente
Erwerbsunfähigkeitsrente /
volle Erwerbsminderungsrente

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Rentenreform
Neugestaltung der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten

Für alle, die nach dem 01.01.1961 Geborenen, gibt es seit dem 01.01.2001 grundsätzlich keine gesetzlichen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten mehr. Sie wurden durch eine in drei Stufen aufgeteilte "Erwerbsminderungsrente" ersetzt:

• wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält keine Leistung.
• wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe Rente.
• wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Rente.

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Was ist die Riesterrente eigentlich?

Die Riesterrente ist im Grunde eine private Altersversorgung, die in Teilen vom Staat gefördert wird. Damit eine Anlage gefördert wird, muss sie diversen Kriterien (siehe unten) entsprechen. Diese Kriterien sollen dafür sorgen, dass die Versicherten mit bestimmten Mindestanforderungen versichert sind.

 

Bekomme ich also Geld vom Staat geschenkt?

Ja, aber nur unter der Bedingung, dass eine private Altersversorgung abgeschlossen wird, die vom Staat als förderwürdig zertifiziert wurde. Zu den vom Versicherten zu zahlenden Beiträgen kommt dann ein Zuschuss durch den Staat hinzu.

 

Wieviel wird mich eine Riesterrente also etwa kosten?

Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile werden dann gewährt, wenn ein Versicherter in 2010 mindesten 4% seines letztjährigen rentenversicherungspflichtigen Bruttolohnes abzüglich der Zulage durch den Staat in die Altersversorgung einzahlt.

 

Und wie hoch ist diese Zulage nun?

Die Zulage beträgt 2010 je Kind 185 Euro. Ab 2008 Geborene 300 Euro, Grundzulage für Ewachsene 154 Euro, bis zum 25. Lebesnsjahr 200 Euro einmalig. Zusätzlich können sich Steuervorteile ergeben. Allgemein ist die Förderung abhängig vom Familienstand, der Zahl der Kinder, dem Einkommen und der Höhe der Einzahlungen in die Versicherung. Diese Werte sind also individuell und können nur durch Ihre eigenen Wünsche, eine Beratung und Berechnung genauer herausgefunden werden.

 

Bin ich mit einer Riesterrente ausreichend versichert?

Eher nein, denn zwischen letztem Arbeitslohn und der Rente werden weiterhin ca. 30%-40% Unterschied liegen. Um also den während des Berufslebens geführten Lebensstil beizubehalten sind zusätzliche Anlagen dringend zu empfehlen! Informationen zu diesen Kapitalanlagen finden Sie hier.

 

Wer wird gefördert?

Grundsätzliche alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, also alle pflichtversicherten Arbeitnehmer. Auch andere Personengruppen, wie z.B. Bezieher von Arbeitslosengeld, Wehr- und Zivildienstleistende, Beamte usw. werden gefördert. Lassen Sie sich beraten, ob Sie ebenfalls gefördert werden!

Und Selbständige: Auch hier ist eine Förderung möglich, denn Ehepartner von förderwürdigen Personen können sich wiederum fördern lassen.


STEFAN TRENKLE · Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) · Versicherungsmehrfachvertretung
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